Die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt
- bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdiener:innen haben)
- falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
- im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Schüler:in für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör